Die Weiterbildungsangebote sollen die Integration bzw. Reintegration von arbeitslosen Personen in den Arbeitsprozess fördern.
Die Teilnahme an den Maßnahmen beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und steht nicht in Konkurrenz zu Maßnahmen nach dem SGB II und III.
Unterstützt wird das Lebenslange Lernen mit der Zielrichtung auf Wachstumsbranchen.
