Maßnahmen der Beschäftigungsförderung
Hierzu zählen neben den Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) und der Förderung von Arbeitsmarktorientierter Beschäftigungsförderung auch die Finanzierung von Modellvorhaben und sonstigen Förderprojekten.
Gefördert werden ergänzende Zuschüsse zur Durchführung der Maßnahmen, soweit das Land Berlin an der Durchführung der Projekte ein Interesse besitzt und die Zuschussgewährung für die Durchführung der Maßnahmen notwendig ist.
Seit April 2009 gewährt das Land Berlin auch ergänzende Zuschüsse bei der Umsetzung von Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante nach § 16 d SGB II.
Empfänger der Förderung sind freie gemeinnützige Träger.
Personenbezogene Arbeitsmarktförderung
Hierzu gehören die Instrumente des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors (Beschäftigungszuschuss gemäß § 16 e SGB II und Kommunal-Kombi), Lohnkostenzuschüsse für kleine und mittlere Unternehmen sowie die ergänzenden Lohnkostenzuschüsse zu den Eingliederungsleistungen des SGB III für ältere Arbeitnehmer/-innen gemäß §§ 218 ff.
Im Rahmen des Öffentlich geförderten Beschäftigungssektors werden Zuschüsse für eine nicht nur vorübergehende Beschäftigung von Arbeitnehmer/-innen gewährt, die in absehbarer Zeit keine Aussicht auf Reintegration in den regulären Arbeitsmarkt haben.
Mit ergänzenden Lohnkostenzuschüssen zu den Eingliederungsleistungen des SGB III für ältere Arbeitnehmer/-innen gemäß §§ 218 ff werden zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten in Beschäftigungsmaßnahmen unterstützt und mitfinanziert.
